Die Ausbildung zum Wundexperte/in umfasst zukünftig insgesamt 84 UE, statt wie bisher 40 UE und ist erforderlich für alle, in der Wundversorgung tätigen und durchführenden Pflegefachkräften.
In den Rahmenempfehlungen sind die relevanten Seiten: 1–4 und die Seiten 33–38 mit folgender Überschrift: § 6 Anforderungen an die Eignung von spezialisierten Leistungserbringern zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden.
Hierbei geht es um die gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen, woraus sich diese neuen Fortbildungen = Wundtherapeut:in mit 168 UE und Wundexpert:in mit 84 UE ergeben.
Zum Erhalt der Gültigkeit Ihres Zertifikates (Wundexperte*in 40 UE) benötigen Sie:
*Vorraussetzung ist ein gültiges Zertifikat für 40 UE (die Gültigkeit bezieht sich auf 5 Jahre nach Zertifizierungstermin und ist auf dem Zertifikat vermerkt).
Spezialisierte Pflegedienste / Einrichtungen benötigen zukünftig für leitende Pflegefachkräfte die Fortbildung zum Wundtherapeut/in mit insgesamt 168 UE.
Rezertifizierungen umfassen zukünftig 10 Zeitstunden, bzw. 14 UE, statt wie bisher 8 UE.
Gabriele Wetzel
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